Windkraftanlagen auf einem Rapsfeld

Sachsen-Anhalt: Kommunen sollen an Erneuerbaren Energien beteiligt werden

Das Land Sachsen-Anhalt will den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und gleichzeitig die Akzeptanz in der Bevölkerung stärken. Dazu hat die Landesregierung am 12.12.2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verbindliche Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Erneuerbaren-Energien-Projekten vorsieht.

Demnach sollen Betreiber von neuen Windkraftanlagen ab einem Megawatt sowie von Photovoltaik-Freiflächenanlagen künftig jährlich mindestens 6 Euro je Kilowatt Nennleistung an die Gemeinden in der näheren Umgebung zahlen. Bei Bestandsanlagen wird hingegen bis zu einem Repowering keine Zahlung fällig.

Die Höhe der Zahlungen soll sich nach der Leistung der Anlage richten. Bei einer Windkraftanlage mit einer Nennleistung von fünf Megawatt würde sich daraus eine jährliche Gesamtsumme von 30.000 Euro ergeben. Bei einer Freiflächenanlage mit einem Megawatt-Peak würden pro Jahr 3.000 Euro zusammenkommen.

Anspruch auf Mindestzahlungen haben bei Windkraftanlagen Gemeindegebiete im Umkreis von 2,5 Kilometern. Sind mehrere Gemeinden berechtigt, berechnet sich der Anspruch nach dem prozentualen Anteil der jeweiligen Fläche. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind die Gemeinden anspruchsberechtigt, auf deren Gebiet die Anlage steht.

Die Einnahmen sollen unter anderem zur Aufwertung des Ortsbildes, zur Förderung sozialer Aktivitäten oder Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen genutzt werden. Auch für die Sanierung kommunaler Gebäude oder die Finanzierung kommunaler Bauleitplanungen im Bereich erneuerbarer Energien können die Einnahmen genutzt werden.

Damit die Einnahmen den unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort zugutekommen, muss die Hälfte der Einnahmen in den unmittelbar betroffenen Ortsteilen eingesetzt werden. Auch können die Kommunen die Mittel an ihre Einwohnerinnen und Einwohner weitergeben.

Das Gesetzentwurf soll in den nächsten Monaten im Landtag beraten und verabschiedet werden.

Fazit zur Beteiligung der Kommunen an Erneuerbaren Energien

Der Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalt ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu stärken. Durch die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Erneuerbaren-Energien-Projekten werden die unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger direkt an den Gewinnen beteiligt. Das kann dazu beitragen, dass sich die Bevölkerung stärker mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien identifiziert.

Das wäre doch auch eine tolle Idee für die Kommunen bei uns in Sachsen?

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