Sachsen können 300 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerk beantragen

Sachsen können 300 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerk beantragen

Ab dem 29. August können sich Sachsen und Markranstädter 300 Euro Festzuschuss für ein Balkonkraftwerk sichern. Für wen sich das Balkonkraftwerk lohnt, wie viel man spart und wie es funktioniert: Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Sachsen fördert jetzt so genannte Balkonkraftwerke mit einem Festzuschuss von 300 Euro. Das Interesse ist groß, denn auch für Mieterinnen und Mieter wird es damit lukrativer, erneuerbare Energien zu nutzen. Was Interessierte darüber wissen sollten.

Was kann eine Steckdose-Solaranlage?

Mit der Sonne vom Balkon kann so viel Strom erzeugt werden, dass die Grundlast gedeckt ist. Also den Stromverbrauch von Kühlschrank, Gefriertruhe, Router, Telefon oder anderen Geräten im Standby-Modus, die man hat, wenn man nicht zu Hause ist. Dafür einen Batteriespeicher anzuschaffen, lohnt sich wirtschaftlich nicht.

Wann hat man das Geld für das Balkonkraftwerk wieder raus?

Die Kosten liegen derzeit zwischen 600 und 1100 Euro. Darin enthalten sind das Solarmodul selbst, der Wechselrichter, Kabel mit Stecker, Unterkonstruktion, Befestigung und die Einspeisesteckdose inklusive Installation durch einen Elektriker. Durch die sächsische Festbetragsförderung reduzieren sich diese Kosten um 300 Euro. Damit amortisiert sich eine Anlage mit einem Modul nach drei Jahren, eine Anlage mit zwei Modulen nach 3,6 Jahren.

Wie erhalte ich den Festbetragszuschuss?

Anträge können ab dem 29. August ausschließlich digital auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Die Förderung gilt für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen, die ab dem 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt werden.

Was ist vor Inbetriebnahme zu tun?

Die Mini-Solaranlage muss registriert werden. Zum einen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und zum anderen beim Netzbetreiber. Gegebenenfalls ist ein Zählerwechsel erforderlich, für den der Netzbetreiber jedoch keine Gebühren erheben darf. Die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt voraussichtlich ab 2024.

Erhalte ich auch eine Einspeisevergütung?

Nein, bei der Mini-Solaranlage geht es darum, einen Teil des Eigenbedarfs mit erneuerbaren Energien zu produzieren. Wird die Anlage für die Einspeisevergütung angemeldet, gibt es keine Förderung. Wer also keinen Grundbedarf hat, würde den Strom, den er ins Netz einspeist, verschenken.

Wo kann das Mini-Solarkraftwerk aufgehängt werden?

Auf dem Balkon oder der Terrasse, am Gartenzaun, an der Garage, am Carport, am Schuppen oder auf der Wiese. Überall dort, wo es freie Flächen mit viel Lichteinfall gibt und wo es nicht stört.

Muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?

rundsätzlich sollte man zuerst den Vermieter fragen und sein Einverständnis einholen. Er hat bei allem, was vor der Balkonbrüstung angebracht wird, das letzte Wort. Und dann sollte man genau nachmessen, damit nichts übersteht, was die Nachbarn stören könnte. Bundesweit soll sich die Gesetzeslage im Januar 2024 ändern: Dann hat der Mieter das Recht auf ein Balkonkraftwerk, und der Vermieter muss gewichtige Gründe vorbringen, um die Genehmigung zu verweigern.

Sachsen können 300 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerk beantragen

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